Wohnwertmerkmal kann auch eine Einhebelmischbatterie im Badezimmer sein. Allerdings muss das gesamte Bad mit derartigen Armaturen ausgestattet sein, um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen. Verfügt lediglich das Waschbecken über einen Einhebelmischer, nicht aber die Badewanne, kann ein Vermieter die Miete nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg nicht ohne weiteres anheben.
Im konkreten Fall stritten Mieter und Vermieter um eine Mieterhöhung. Der Vermieter werte das 15 Jahre alte Badezimmer als modern. Im Bad gab es allerdings keine separate Dusche, die Rohrleitungen waren nicht verkleidet. Dies konnte der Einhebelmischer am Waschbecken nach Auffassung des Gerichts nicht ausgleichen, nachdem die Wanne nicht mit einer solchen Armatur ausgestattet war (AG Berlin Charlottenburg, Az. 213 C 106/14).