Eine Kombinationsabdichtung entspricht ggf. nicht den anerkannten Regeln der Technik  0

Eine Außenwandabdichtung in Form einer Kombinationslösung aus WU- Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung entspricht für den Wasserlastfall aufstauendes Sickerwasser, trotz Konformität mit den Regelungen der DIN 18195-6 bzw. DIN 18533, nicht den anerkannten Regeln der Technik.


Die von der Regelung der oben bezeichneten DIN ausgehende Vermutungswirkung sieht der Senat, vor allem aufgrund der Vielzahl an aufgetretenen Schadensfällen, als widerlegt an (IBRRS 2019, 2551; BGB § 280 Abs. 1, §§ 634637; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2019 – 12 U 73/18 (nicht rechtskräftig) vorhergehend: LG Bochum, 18.04.2018 – 2 O 315/17

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