Eigentümer als Auftraggeber?  0

Der Grundstückseigentümer, der nicht Auftraggeber ist, muss die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek dulden, wenn er Alleineigentümer und Bewohner des Gebäudes ist, für den der Auftragnehmer Leistungen ausgeführt hat, und er einen Dritten, vorliegend seine Lebensgefährtin, vorgeschoben hat, um nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung treten zu müssen.

Der Grundstückseigentümer haftet dem Auftragnehmer auf Schadensersatz, wenn er den Verwaltungssitz seiner Firma ins Ausland verlegte, um Vollstreckungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu behindern (IBRRS 2020, 0434; BGB §§ 242648 Abs. 1, § 826; StGB § 288; OLG Celle, Urteil vom 04.09.2018 – 14 U 18/18
vorhergehend: LG Hannover, 18.12.2018 – 12 O 158/16
OLG Celle, 15.11.2016 – 14 U 112/16; OLG Celle, 09.09.2016 – 14 U 126/16; LG Hannover, 31.05.2016 – 12 O 126/16
OLG Celle, 02.03.2016 – 14 U 121/15; nachfolgend:
BGH, Beschluss vom 06.11.2019 – VII ZR 188/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.