Die DIN- Normen beinhalten die Vermutung, die allgemeinen Regeln der Technik wiederzugeben. Entspricht eine Leistung nicht den Vorgaben der DIN- Norm, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft mangelhafte Leistung des Werkunternehmers.
Bei den für den jeweiligen Fachbereich gültigen DIN- Normen handelt es sich um Regelwerke, deren Kenntnis für jeden Sachverständiges des Fachbereichs unabdingbar sind und ohne deren Berücksichtigung eine qualifizierte Gutachtenerstattung unmöglich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2016 – 10 W 235/16; JVEG §§ 4, 7).