Die Verweigerung des Mieters zur Rauchmelderüberprüfung durch den Vermieter, kann die fristlose Kündigung rechtfertigen.  0

Verweigert der Mieter dem Vermieter den Zutritt zwecks Wartung von Rauchwarnmeldern, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung (IBRRS 2018, 3013; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 2; LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017 – 11 S 83/17).

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