Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Im Planervertrag kann allerdings zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.
Die Kündigung eines Werkvertrags kann grundsätzlich formlos erfolgen. Im Planervertrag kann allerdings zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf.