Die Erstellung von Energiepässen ist keine Maßnahme laufender Verwaltung  0

Der Verwalter verletzt schuldhaft die Pflichten aus dem Verwaltervertrag und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn dieser eigenmächtig eine Firma zur Erstellung bedarfsorientierter Energiepässe ohne Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt (BGB §§ 166, 199 Abs. 1 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 5, §29 Abs. 3; LG München I, Urteil vom 07.04.2014 – 1 S 19002/11 WEG; vorhergehend: AG München, 22.07.2011 – 481 C 1417/09; nachfolgend: LG München I, 31.03.2016 – 1 S 19002/11 WEG).

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