Die automatische Verlängerung eines Makleralleinauftrags ist unwirksam  0

Allgemeine Geschäftsbedingung eines Maklers, aufgrund derer sich der Makler- Alleinauftrag nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten automatisch um jeweils drei Monate verlängert, sofern der Maklervertrag nicht gekündigt wird, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (IBRRS 2019, 1153; BGB §§ 305307309653; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.02.2019 – 3 U 146/18 (nicht rechtskräftig; Rev: BGH, Az. I ZR 40/19).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.