Die Architektenvollmacht kann auch schlüssig erteilt werden.  0

Der Auftraggeber kann den bauleitenden Architekt auch schlüssig zur Vergabe von Änderungs- und Zusatzleistungen bevollmächtigen. Architektenseits in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen sind vom Auftraggeber besonders zu vergüten.

Nimmt der Auftraggeber das abnahmereife Werk nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, so steht dies der Abnahme gleich (IBRRS 2020, 2140; BGB §§ 164631640 Abs. 1 Satz 3; OLG Celle, Beschluss vom 24.01.2018 – 16 U 81/17; vorhergehend: OLG Celle, Beschluss vom 21.12.2017 – 16 U 81/17; LG Lüneburg, 08.08.2017 – 9 O 23/17; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 15.04.2020 – VII ZR 64/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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