Der Mieter ist verpflichtet, den Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden, da dies eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.
Die bloße Angst vor einer Mieterhöhung rechtfertigt nicht die Zurückweisung von Modernisierungsmaßnahmen (BGB § 555 ff.; AG Neukölln, Urteil vom 19.12.2016 – 10 C 391/16).