Der Vermieter ist berechtigt, die Kochplatten durch ein Cerankochfeld zu ersetzen  0

Der Mieter ist verpflichtet, den Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden, da dies eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.

 

Die bloße Angst vor einer Mieterhöhung rechtfertigt nicht die Zurückweisung von Modernisierungsmaßnahmen (BGB § 555 ff.; AG Neukölln, Urteil vom 19.12.2016 – 10 C 391/16).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.