Der Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann  0

Der Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und deshalb nicht befugt, eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen (IBRRS 2018, 3785; BGB §§ 13, 14; HGB § 1; InsO §§ 56, 80; ZPO § 38 Abs. 1; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2018 – 2 U 68/17).

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