Eine Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Übergabe verweigern kann, soweit nicht alle bis dahin fälligen Raten gezahlt wurden, ist intransparent und unwirksam.
Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der den vereinbarten Kaufpreis bis auf 3,5% vollständig bezahlt hat und der mit zwei schulpflichtigen Kindern in einem 20 qm großen Nebenraum wohnt, kann von dem Bauträger die Herausgabe der erworbenen Wohnräume im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen (LG München I, Urteil vom 23.04.2015 – 8 O 6509/15).