Der Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude, wenn der Handwerker des Bauherrn einen Brand verursacht  0

Lässt der Grundstückseigentümer einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen, ist der Grundstückseigentümer als Störer im Sinne des § 1004 I BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und dabei das Nachbargrundstück beschädigt wird.
Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde (IBRRS 2018, 0957; § 906 II Satz 2, § 1004 I BGB; BGH, Urteil vom 09.02.2018 – V ZR 311/16; vorhergehend: OLG Naumburg, 14.01.2016 – 4 U 52/15; LG Magdeburg, 03.07.2015 – 10 O 1082/13).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.