Darf ich als Mieter mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird?

Die Münchner Amtsgerichte sind häufig der Meinung, dass man es als Mieter in der Großstadt entschädigungslos hinnehmen müsse, wenn auf dem Nachbargrundstück eine Baustelle vorhanden sei.

Das Landgericht Berlin kam in einer jüngeren Entscheidung allerdings zu dem Ergebnis, das eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt sei, wenn die Arbeiten das übliche Maß deutlich überschreiten, so insbesondere bei einer Kernsanierung. Dabei gelte dies selbst dann, wenn zwar schon beim Einzug klar gewesen sei, dass das Nachbargebäude irgendwann saniert werden solle, der Mieter aber mit einem derartigen Umfang nicht habe rechnen müssen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Gebäude keineswegs baufällig, noch stark sanierungs-bedürftig gewesen sei.

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