Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?  0

Bei Verstoß gegen eine Vermietungsbeschränkung der Gemeinschaftsordnung fehlt den Wohnungseigentümern auch nach § 21 Abs. 7 WEG die Kompetenz, Ausgleichszahlungen durch Beschluss festzulegen.

Vereinbarungen, wonach die Vermietung der Eigentumswohnung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht wird, sind zulässig (BGB § 1004; GG Art. 14; WEG §§ 1315, § 21 Abs. 7; LG Köln, Urteil vom 26.04.2018 – 29 S 239/17 (nicht rechtskräftig; vorhergehend: AG Bonn, 06.09.2017 – 27 C 136/16).

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