Corona- bedingte Schließung kann Mietreduzierung um 25 % rechtfertigen  0

Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist bei behördlich angeordneter pandemiebedingter Schließung zu bejahen, so dass in dieser Zeit eine Mietreduzierung i. H. v. 25 % zulässig ist (IBRRS 2021, 2583; BGB § 313536 Abs. 1 Satz 1; EGBGB Art. 240 § 7; ZPO § 128 Abs. 2, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; LG Itzehoe, Urteil vom 30.07.2021 – 9 S 97/20; vorhergehend: AG Pinneberg, Urteil vom 17.11.2020 – 81 C 18/20).

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