Anstellungsverhältnisse und alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind nicht einseitig zu bearbeiten und zu lösen. Die besten Ergebnisse werden dann erzielt, wenn die sich gegenüberstehenden Interessen zu einem für beide Seiten befriedigenden Ausgleich gebracht werden können. Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auf Seiten der Arbeitgeber und Geschäftsleitungen im Zusammenwirken mit den jeweiligen Personalabteilungen werden wir bereits frühzeitig tätig, damit Probleme nicht erst zur Entstehung gelangen, sondern bereits im Vorfeld abgefedert werden können.
Die langfristige und dauerhafte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in diesem Bereich ermöglicht uns einen vorausschauenden Umgang den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auf der Seite des Arbeitnehmers betrachten wir es neben der effizienten Durchsetzung von Ansprüchen als unsere Aufgabe, Verständnis für die betriebliche Situation des jeweiligen Arbeitgebers zu fördern, um eine langfristige Arbeitsplatzsicherheit zu erreichen.
Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mittelständische Unternehmen aus der Industrie, aus dem Dienstleistungssektor, Zeitarbeitsfirmen und Personalberatungen, Kommunen, Betriebsräte und Sprecherausschüsse. Wir beraten sowohl bei Umstrukturierungsmaßnahmen, als auch Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Außerdem entwerfen wir Anstellungsverträge (Mitarbeiter-, Geschäftsführeranstellungsverträge, etc.) und unterstützen Unternehmen bei der Ausgestaltung und Durchführung von Handelsvertreterverträgen. Darüber hinaus führen wir die erforderlichen Prozesse bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis und begleiten Arbeitnehmer und Vorgesetzte bei der Erstellung von Konfliktlösungen bei Mobbingfällen.
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst sowohl die Beratung als auch die Prozessführung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Die Schwerpunkte der Tätigkeit der arbeitsrechtlichen Abteilung unserer Kanzlei liegen auf folgenden Gebieten:
- Altersteilzeitverträge
- Arbeitszeitmodelle, Vergütungsmodelle
- Ausgliederung und Umstrukturierung
- Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
- Dienst- und Arbeitsvertragsrecht
- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Personalplanung und -entwicklung
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich auch die damit zusammenhängenden Fragestellungen des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts.