Bürgschaft, Vollmacht bei unverheirateten Paaren  0

Selbst wenn die Beziehung unverheirateter Paare längst gescheitert ist, sind diese für gemeinsame Kredit-, oder gegenseitige Bürgschaftsverträge eintrittspflichtig.

 

An private Ausstiegsklauseln in beziehungsinternen Abmachungen müssen sich Banken nicht halten.

 

Notfallregelungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Ebenso wie bei verheirateten Paaren, werden auch unverheiratete Lebenspartner durch gegenseitige Vollmachten handlungsfähig. Bei Behörden, Versicherungen, Banken, Pflegeheimen, oder Krankenhäusern sind diese unverzichtbar. Auch vom Arzt können vollmachtlose Unverheiratete keine Auskunft über den Zustand des Anderen erlangen.

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