Bei angeblichen Tempoverstößen empfiehlt es sich durchaus, die Messdaten auszuwerten.
Es wiederholen sich nämlich Fälle, in denen die Polizei diese Arbeit nicht mehr selbst erledigt, sondern diese Auswertung einem Dienstleister überlässt, häufig wohl dem Hersteller der Blitzer. Dies, obwohl die Auswertung von Ermittlungsergebnissen eine hoheitliche Aufgabe ist, die, genauso wie die Messung selbst, nicht einfach so auf Private übertragen werden darf.
Diese Praxis kann daher dazu führen, dass die Messergebnisse unverwertbar sind, was zum Freispruch führen kann, wie beispielsweise in den aktuellen Urteilen des Amtsgerichts Kassel (385 OWi – 9863 Js 1377/15) und des Amtsgerichts Parchim.
Haben auch Sie Zweifel an der Korrektheit des Messergebnisses empfiehlt es sich, durch einen Rechtsanwalt innerhalb der Zwei- Wochen- Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und nach Akteneinsicht den Akteninhalt der Ermittlungsakte überprüfen zu lassen.