Beweislast bei Baumangel in Mietwohnung  0

Grundsätzlich ist der Mieter für das Vorhandensein des Baumangel, oder anderer Mängel voll beweispflichtig.

 

Der behauptete Mangel muss daher mieterseits konkret dargelegt werden, damit im Streitfall eine Beweisaufnahme möglich ist. So müssen beispielsweise im Falle von Schimmel Ort, Umfang und Erscheinungsbild konkret dargelegt werden.

 

Für die Ursache der Mangelsymptome ist der Mieter hingegen ebensowenig beweispflichtig, wie für das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung (BGH, Urt. v. 25.10.11, VIII ZR 125/11).

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