Betretungsrecht wegen von Wohnungseigentümer ausgeführter Umbauarbeiten  0

Ein Betretungsrecht ist dann zu bejahen ist, wenn wegen eigenmächtiger Maßnahmen des Sondereigentümers am Gemeinschaftseigentum überprüft werden soll, ob die Maßnahme fachgerecht erfolgt ist und sich das Gemeinschaftseigentum in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine generelle Auswirkung baulicher Maßnahmen auf das gemeinschaftliche Eigentum überprüft werden soll, wenn und soweit sich trotz bereits erteilter Auskünfte insoweit keinerlei sichere Schlüsse ableiten lassen (IBRRS 2023, 0901;
BGB § 1004; WEG §§ 9a14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 11.11.2022 – 980a C 31/21).

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