Bei kritischen Bauabschnitten, die besondere Gefahrenquellen bergen, wie z. B. der Ausführung eines Kellers/Tiefgarage als sog. „weiße Wanne“, ergeben sich für den bauleitenden Architekten erhöhte Überwachungspflichten.
Bei kritischen Bauabschnitten, die besondere Gefahrenquellen bergen, wie z. B. der Ausführung eines Kellers/Tiefgarage als sog. „weiße Wanne“, ergeben sich für den bauleitenden Architekten erhöhte Überwachungspflichten.