Bei Videoüberwachung eines WG-Gemeinschaftsflurs fristlose Kündigung zulässig  0

Eine dauerhafte Überwachung mittels Kamera im Hausflur des gemeinschaftlichen Bereichs einer Wohngemeinschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung ( IBRRS 2019, 2075; BGB § 543 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 13; AG München, Urteil vom 28.05.2019 – 432 C 2881/19

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