Bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage funktionstauglich ist.
Bei der Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Schienensystem mit aufgeständerter Bauweise handelt es sich um einen Werkvertrag (IBRRS 2019, 1849; BGB §§ 631, 633, 634, 637 ; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2019 – 29 U 199/16