Bei genehmigter Wohnnutzung keine Nutzung als Ferienwohnung  0

Die Vermietung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, Geschäftsreisende, oder Monteure, stellt eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung gegenüber der allein genehmigten Wohnnutzung dar (IBRRS 2021, 1247; BauNVO § 13a; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2021 – 2 B 241/21).

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