Bei feststehendem Auszugstermin besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage  0

Hat der Mieter einen neuen Termin für den Auszug mitgeteilt, fehlt der Räumungsklage das Rechtsschutzbedürfnis (LG Berlin, Urteil vom 22.01.2016, 63 S 83/15).

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