Bei Diebstahl eingelagerter Einbauküche, darf Mieter Miete mindern  0

Wird eine sorgfältig im Keller eingelagerte Einbauküche ohne Verschulden des Mieters entwendet, kann dieser die Miete in der Höhe des für die Küche zu zahlenden Betrags mindern.
Allerdings ist der Versicherungsbetrag, den der Mieter als Ausgleich erhalten hat, an den Vermieter zu zahlen (BGB §§ 242, 535 Abs. 1, 536 Abs. 1; LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015 – 63 S 378/14; vorhergehend:AG Pankow/Weißensee, 15.10.2014 – 2 C 231/14).

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