Wer bauen will, sollte in jedem Fall zunächst klären, ob das Projekt auf dem Grundstück überhaupt genehmigungsfähig ist. Wenn für das Areal kein gültiger Bebauungsplan vorliegt, empfiehlt sich die sogenannte Bauvoranfrage. Diese kann der Bauherr selbst beim Bauamt stellen, oder den Planer mit der Bauvoranfrage beauftragen.
Der umgekehrte Weg empfiehlt sich hingegen nicht. Denn stellt sich später heraus, dass das in Auftrag gegebene Projekt auf dem entsprechenden Grundstück nicht realisierbar ist, wird der Architektenvertrag unmöglich. Hat der Planer dann aber schon erste Entwürfe gemacht und Zeit aufgewandt, wird er diesen Zeitaufwand sicher abrechnen wollen.
Daher sollte der Architekt erst wenn im Wesentlichen klar ist, was gebaut werden darf, mit der konkreten Baugenehmigungsplanung, bzw. dem vollständigen Bauvorhaben beauftragt werden.
Der Bauvorbescheid ist 3 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Dieser ist verbindlich und kann die ungefähre Richtung für die Planungen vorgeben.