Bauvertragsrecht

  • Beratung bei der Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art.
  • Vertretung privater Bauherren, Unternehmer, Architekten, Ingenieure, Werkunternehmer
    und aller anderen am Bau Beteiligter
  • Juristische Beratung von Bauprojekten ab Auftragsvergabe, über die Abnahme bis zur
    Geltendmachung der Vergütungs- und der Realisierung von Mängelansprüchen.
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen

Comments are closed.