- Beratung bei der Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art.
- Vertretung privater Bauherren, Unternehmer, Architekten, Ingenieure, Werkunternehmer
und aller anderen am Bau Beteiligter - Juristische Beratung von Bauprojekten ab Auftragsvergabe, über die Abnahme bis zur
Geltendmachung der Vergütungs- und der Realisierung von Mängelansprüchen. - Beratung bei der Vertragsgestaltung
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers
- Durchsetzung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
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