Im VOB- Vertrag führen mündliche Bedenkenhinweise dazu, dass der Auftragnehmer von seiner Haftung für Mängel frei wird.
Darauf, dass die geplante Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht ausdrücklich hinweisen. Es genügt, wenn er den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises zu erkennen.