Bauüberwachung als Dienstvertrag  0

Ein Architekt, der auch Leistungen erbringt, die den Leistungsphasen 7 und 8 zuzuordnen sind, schuldet keinen Werkerfolg, wenn er bei einem Gesamtüberblick des Leistungsbildtextes nicht die Verantwortung für seine Leistungen trägt IBR 2017, 377; OLG München, Urteil vom 07.02.2017 – 9 U 2987/16 Bau; vorhergehend: LG München I, 14.06.2016 – 5 O 18289/15).

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