Die radikale Beseitigung einer vorhandene Bepflanzung geht über die übliche Gartenpflege hinaus, mit der Folge, dass eine bauliche Veränderung vorliegt, die nicht mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.
Ein WEG- Beschluss der das Fällen zweier Bäume vorsieht, die das gemeinschaftliche Wohneigentum nachhaltig prägen,
ist dann nichtig, wenn er keine eindeutige Kostenverteilung beinhaltet.
Beschlüsse müssen so deutlich gefasst sein, dass auch ein nachfolgender Verwalter eindeutig und unmissverständlich erkennen kann, was dieser zu tun hat (WEG §§ 16, 21; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18.05.2016, 539 C 32/15).