Außerordentliche Kündigung des Vermieter bei unwahren und diffamierenden Behauptungen  0

Die Aufstellung unwahrer oder diffamierender Behauptungen des Mieters bezüglich des Vermieters stellen einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (BGB § 543 Abs. 1; LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2016 – 6 O 219/13).

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