Die Aufstellung unwahrer oder diffamierender Behauptungen des Mieters bezüglich des Vermieters stellen einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (BGB § 543 Abs. 1; LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2016 – 6 O 219/13).