Auftraggeber kann bei Insolvenz des Auftragnehmers vom Bauvertrag zurücktreten  0

Ein Bauvertrag wird weder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers noch durch die Erfüllungsverweigerung des Insolvenzverwalters beendet.

Selbst wenn der Auftraggeber nichts gegenüber dem Insolvenzverwalter unternimmt, um das Vertragsverhältnis mit dem insolventen Auftragnehmer zu beenden, kann ihm nicht das Recht abgeschnitten werden, sich vom Vertrag anderweitig, vorliegend durch Rücktritt zu lösen (IBRRS 2018, 0104; BGB § 649; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2016 – 3 U 54/15; vorhergehend: LG Frankfurt/Main, 13.03.2015 – 2-10 O 181/14; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 13.09.2017 – VII ZR 4/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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