Antrag auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags als Familiensache  0

Der Antrag auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietvertrages stellt eine Familienstreitsache i. S. d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG dar.

Als Verfahrenswert gilt in der Regel die Jahresnettomiete (IBRRS 2021, 0988; FamFG § 42 Abs. 1, § 112 Nr. 3, § 200 Abs. 1, § 266 Abs. 1 Nr. 3, § 269 Abs. 2; FamGKG §§ 41, 48 Abs. 1, § 59; GKG § 41; OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2020 – 4 WF 67/20; vorhergehend: AG Bremen, 16.05.2020 – 66 F 135/20).

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