Kosten und persönliche Arbeitsleistung für das Zusammenleben können bei der Trennung Unverheirateter weder zurückgefordert, noch nachträglich vergütet werden.
Hingegen ist es viel einfacher, die Vermögenswerte beim Scheitern der Beziehung auseinanderzurechnen, wenn die während der Partnerschaft angeschafften Gegenstände getrennt bezahlt wurden.
Sollen gemeinsame Anschaffungen, wie Möbel, Geschirrspüler, Kühlschrank, dennoch gemeinsam bezahlt werden, empfiehlt es sich daher, diese Käufe in einer Vereinbarung festzuhalten.