Alkoholiertes Radfahren gefährdet den Führerschein  0

Wer als Radfahrer zuviel getrunken hat, sollte lieber ein Taxi nehmen. Das Gesetz bzw. der Bußgeldkatalog gelten für alle Fahrzeuge, also auch für das Fahrrad.

 

Wer also mit 1,6 Promille oder mehr radfährt, riskiert daher seinen Führerschein. Auch wenn man sich auf dem Rad nicht verkehrswidrig verhalten oder einen Unfall gebaut hat.

 

Gerichte sorgen bei stark angetrunkenen Radfahrern dafür, dass künftig auch das Auto stehenbleibt, wie der Bayerische  Verwaltungsgerichtshof erst wieder entschieden hat (VGH Bayern, Beschl. v. 22.12.2014, 11 ZB 14.1516).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.