Wer als Radfahrer zuviel getrunken hat, sollte lieber ein Taxi nehmen. Das Gesetz bzw. der Bußgeldkatalog gelten für alle Fahrzeuge, also auch für das Fahrrad.
Wer also mit 1,6 Promille oder mehr radfährt, riskiert daher seinen Führerschein. Auch wenn man sich auf dem Rad nicht verkehrswidrig verhalten oder einen Unfall gebaut hat.
Gerichte sorgen bei stark angetrunkenen Radfahrern dafür, dass künftig auch das Auto stehenbleibt, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erst wieder entschieden hat (VGH Bayern, Beschl. v. 22.12.2014, 11 ZB 14.1516).