Abrechnung des Mindestsatzes, soweit Architektenvertrag vor Unterschrift zustandekommt  0

Ein Architektenvertrag kann bereits vor seiner Unterzeichnung durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.

 

In einem solchen Fall gelten die jeweiligen Mindestsätze der HOAI als vereinbart, da bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist (OLG Celle, Urteil vom 24.09.2014 – 14 U 114/13).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.