Abnahme bei rügelosem Einzug?  0

Durch den rügelosen Einzug in das vom Werkunternehmer hergestellte Gebäude nimmt der Besteller die Leistung des Unternehmers konkludent ab.

Für einen vor dem 01.01.2018 geschlossenen BGB- Bauvertrag ist eine prüfbare Abrechnung keine Fälligkeitsvoraussetzung (IBRRS 2018, 2219; BGB § 631 Abs. 1, §§ 640641; OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.09.2017 – 8 U 14/17; vorhergehend: OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.08.2017 – 8 U 14/17; LG Braunschweig, 12.01.2017 – 2 O 302/15; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 24.01.2018 – VII ZR 244/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen)).

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