Posts for Tag : fristlose Kündigung

Bei Störung des Hausfriedens durch Beleidigung fristlose Kündigung  0

Eine Hausfriedensstörung in Form der ungerechtfertigten und wiederholten Beschimpfung bzw. Anfeindung eines Mitmieters rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Die fristlosen Kündigung beinhaltet auch eine Abmahnung hinsichtlich des dort dargestellten, beanstandeten, Verhaltens.

Eine gerichtliche Geltendmachung behaupteter Mängelrechte stellt keinen Kündigungsgrund dar (BGB §§ 543569 Abs. 2; AG Münster, Urteil vom 12.07.2022 – 61 C 2676/21).

Drogenlagerung für fristlose Kündigung des Mieters ausreichend  0

Für eine fristlose Kündigung genügt es, wenn der Mieter die Wohnung als Lagerort für Drogenvorräte benutzt hat. Ob der Mieter in der Wohnung Drogenkäufer oder -lieferanten empfangen hat, darauf kommt es nicht an (IBRRS 2022, 0979; BGB § 543 Abs. 1, 3; AG Hamburg, Urteil vom 23.03.2021 – 43b C 168/20).

Mietrückstand von mehr als einem Monat ermöglicht fristlose Kündigung  0

Soweit der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, liegt ein die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund vor (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a Alt. 1 BGB).

Bei anderen Mietverhältnissen, als denen von Wohnraummietern, ist ein Mietrückstand von mehr als einem Monat erst recht erheblich (BGH, IMR 2008, 371; IBRRS 2022, 0962; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 3, § 546 LG Itzehoe, Urteil vom 20.01.2021 – 7 O 12/20; nachfolgend: LG Schleswig, Beschluss vom 10.05.2021 – 12 U 14/21; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2021 – 12 U 14/21).

Fristlose Kündigung eines VOB- Vertrages wegen Mängeln oder Verzugs  0

Ein fristlose Kündigung des VOB- Vertrages ist möglich. Eine fristlose Kündigung kann insbesondere durch eine schuldhaft begangene Vertragsverletzung des Auftragnehmers ausgelöst werden. Unerheblich ist, ob eine Haupt-, oder Nebenpflicht verletzt wird.

Durch eine außerordentliche Kündigung dürfen allerdings die Schutzmechanismen der § 4 Abs. 7, 8 und § 5 Abs. 4 VOB/B nicht umgangen werden. Soweit sich der Vertrauensverlust des Auftraggebers auf mangelhafte oder zögerliche Arbeiten des Auftragnehmers stützt, muss der Kündigung deshalb grundsätzlich eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vorausgehen.

Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist entbehrlich, wenn es sich um reine Förmelei handeln würde.

Wird die Schlussrechnung nicht oder nicht rechtzeitig durch den Auftraggeber geprüft, wird die Forderung des Auftragnehmers zwar fällig. Das hat aber nicht zur Folge, dass diese auch berechtigt ist.

Wird die Schlussrechnungsforderung durch den Auftragnehmer geltend gemacht, ist auch nach Eintritt der Fälligkeit eine Sachprüfung vorzunehmen und zu entscheiden, ob und inwieweit die Forderung besteht.

Dabei sind auch diejenigen Einwendungen zu prüfen, die gegen die Prüfbarkeit erhoben worden sind und durch die die sachliche Berechtigung in Frage gestellt wird. Mit solchen Einwendungen ist der Auftraggeber auch nach Ablauf der Zwei- Monats- Frist nicht ausgeschlossen.

Die Anforderungen an die Prüfbarkeit und die schlüssige Darlegung einer Vergütungsforderung dürfen nicht überspannt werden. Soweit ausreichende zu erfolgen.

Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann sich nicht auf den Schutz des AGB- Rechts und die Unwirksamkeit selbst gestellter Vertragsklauseln stützen.

Ohne abweichende Sicherungsabrede sichern Vorauszahlungsbürgschaften auch Überzahlungen ab, welche sich aus einer etwaigen Mangelhaftigkeit des Werks vor Abnahme ergeben können. Daher umfassen diese auch Rückerstattungsansprüche, die sich aus einer Minderung des Werts des Werks aufgrund von Mängeln in Höhe der Mangelbeseitigungskosten ergeben (IBRRS 2021, 1122; BGB a.F. § 649; BGB; § 305307314648a765767; VOB/B § 5 Abs. 3, 4, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 3 Nr. 1; ZPO § 287; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 – 10 U 48/15; vorhergehend: LG Stuttgart, 09.03.2015 – 36 O 90/13 KfH; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 15.04.2020 – VII ZR 241/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

keine fristlose Kündigung bei vertragswidriger Tierhaltung  0

Sofern von einem Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen ausgehen rechtfertigt eine vertragswidrige Hundehaltung keine fristlose Kündigung (IBRRS 2021, 0882; BGB § 543; LG Hanau, Beschluss vom 28.12.2020 – 8 T 29/20
vorhergehend: AG Hanau, 30.03.2020 – 32 C 319/19).

Erkrankung des Mieters rechtfertigt keine fristlose Kündigung  0

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus § 543 Abs. 1 BGB kann vertraglich nicht abbedungen werden.

Die Interessenabwägung des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB muss sich an dem gesetzlichen Leitbild des Mietrechts ausrichten.

Jedenfalls in einem Gewerberaummietverhältnis rechtfertigt die Erkrankung des Mieters nicht dessen fristlose Kündigung.

Besteht Unklarheit, ob die Parteien tatsächlich im Vertrag eine Regelung getroffen haben, etwa, weil er sprachliche Unklarheiten enthält, ist der Vertrag zunächst auszulegen. Kann so festgestellt werden, was die Parteien geregelt haben, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 550 BGB nicht vor (IBRRS 2020, BGB §§ 537543550; 2543; OLG Rostock, Urteil vom 09.07.2020 – 3 U 79/19).

Unzulässige Rechtzeitigkeitsklausel in Altmietverträgen hat Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsregelung zur Folge  0

Die vertraglich vereinbarte Nutzungsart bleibt für das Mietverhältnis und seine Abwicklung bestimmend. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Nutzungsart ändert und der Vermieter hiervon Kenntnis hat.

Enthält ein Altmietvertrag sowohl eine Vorfälligkeitsregelung (Mietzahlung bis zum 3. eines Monats) als auch eine Rechtzeitigkeitsklausel (Geld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters sein), zieht die Unwirksamkeit der Rechtzeitigkeitsklausel (vgl. BGH, IMR 2017, 46) auch die Unwirksamkeit der Vorfälligkeitsregelung nach sich.

Im Falle der fristlosen Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung ist vorab eine Abmahnung auszusprechen.

Soweit zwei separate Mietverhältnissen vorliegen, kann eine Abmahnung bezüglich einer Wohnung nicht als Abmahnung die andere Wohnung betreffend, gewertet werden (IBRRS 2020, 2327; BGB § 306 Abs. 2, § 307 Abs. 1, §§ 543551556, LG Mannheim, Urteil vom 08.07.2020 – 4 S 76/19 11 C; vorhergehend: AG Mannheim, 23.10.2019 – Az. 11 C 2013/19

Kündigung seitens des Mieters aufgrund schwerer Erkrankung  0

Gemäß § 543 Abs. 1 BGB ist das Recht zur fristlosen Kündigung vertraglich nicht abdingbar.

Die Interessenabwägung des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB hat sich am gesetzlichen Leitbild des Mietrechts ausrichten.

Zumindest in einem Gewerberaummietverhältnis rechtfertigt die Erkrankung des Mieters keine fristlose Kündigung des Mieters.

Besteht Unklarheit, ob die Parteien tatsächlich im Vertrag eine Regelung getroffen haben, etwa, weil diese sprachliche Unstimmigkeiten enthält, bedarf der Vertrag zunächst auszulegen. Kann auf diese Weise festgestellt werden, was die Parteien geregelt haben, liegt kein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 550 BGB vor (IBRRS 2020, 2211; BGB §§ 536b537 Abs. 2, § 543 Abs. 1 Satz 2, $§ 550, 574, 594c; OLG Rostock, Urteil vom 09.07.2020 – 3 U 78/19 (nicht rechtskräftig; vorhergehend: LG Stralsund, 29.08.2019 – 4 O 75/17).

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei Airbnb-Vermietungen  0

Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur wiederholten kurzfristigen Untervermietung.

Nachdem bei Airbnb- Vermietungen auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. Insoweit wirkt der Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend.

Eine Mieterhöhung, die nach bereits erfolgter Kündigung erstellt wird, ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags einzustufen, mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet wird ( IBRRS 2020, 1947; BGB §§ 140543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 543 Abs. 3, §§ 558 ff. ; AG München, Beschluss vom 27.05.2020 – 473 C 20883/19

Verweigerung der Modernisierung trotz entsprechender rechtskräftiger Verurteilung löst Kündigung aus  0

Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Mieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verweigert, obwohl er rechtskräftig zu deren Duldung verpflichtet ist ( BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1; LG Berlin, Urteil vom 28.05.2020 – 67 S 21/20
vorhergehend: AG Mitte, 09.12.2019 – 20 C 113/19