Posts for Tag : Abmahnung

Bei Störung des Hausfriedens durch Beleidigung fristlose Kündigung  0

Eine Hausfriedensstörung in Form der ungerechtfertigten und wiederholten Beschimpfung bzw. Anfeindung eines Mitmieters rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Die fristlosen Kündigung beinhaltet auch eine Abmahnung hinsichtlich des dort dargestellten, beanstandeten, Verhaltens.

Eine gerichtliche Geltendmachung behaupteter Mängelrechte stellt keinen Kündigungsgrund dar (BGB §§ 543569 Abs. 2; AG Münster, Urteil vom 12.07.2022 – 61 C 2676/21).

Der Auftraggeber kann kündigen, sofern trotz Mängelrüge weitergebaut wird  0

Auch ein VOB- Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem Kündigenden aufgrund der Verletzung vertraglicher Pflichten die Vertragsfortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, eine zur Abhilfe gesetzte Frist oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist und der Ausspruch der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erfolgt.

Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist für den Auftraggeber dann unzumutbar, sofern der Auftragnehmer eines sicherheitsrelevanten Gewerks, wie z. B. einer Sprinkleranlage, seine Leistung trotz Widerspruchs des Auftraggebers, nicht nur abweichend von den vertraglichen Vorgaben ausführt, sondern gleichzeitig auch den mehrfach erklärten Willen des Auftraggebers missachtet, diesem vor Abstimmung mit den Behörden einen planerischen Lösungsvorschlag vorzulegen.

Eine Leistung ist mangelhaft, sofern diese zwar bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig ist, allerdings von dem vertraglich vorgesehenen Sicherheitsstandard abweicht (IBRRS 2021, 1851; BGB §§ 314633648; VOB/B § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 3, § 13 Abs. 1; OLG Bremen, Urteil vom 18.12.2020 – 2 U 107/19
vorhergehend: LG Bremen, Urteil vom 20.06.2019 – 2 O 2021/10).

keine fristlose Kündigung bei vertragswidriger Tierhaltung  0

Sofern von einem Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen ausgehen rechtfertigt eine vertragswidrige Hundehaltung keine fristlose Kündigung (IBRRS 2021, 0882; BGB § 543; LG Hanau, Beschluss vom 28.12.2020 – 8 T 29/20
vorhergehend: AG Hanau, 30.03.2020 – 32 C 319/19).

Unzulässige Rechtzeitigkeitsklausel in Altmietverträgen hat Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsregelung zur Folge  0

Die vertraglich vereinbarte Nutzungsart bleibt für das Mietverhältnis und seine Abwicklung bestimmend. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Nutzungsart ändert und der Vermieter hiervon Kenntnis hat.

Enthält ein Altmietvertrag sowohl eine Vorfälligkeitsregelung (Mietzahlung bis zum 3. eines Monats) als auch eine Rechtzeitigkeitsklausel (Geld muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters sein), zieht die Unwirksamkeit der Rechtzeitigkeitsklausel (vgl. BGH, IMR 2017, 46) auch die Unwirksamkeit der Vorfälligkeitsregelung nach sich.

Im Falle der fristlosen Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung ist vorab eine Abmahnung auszusprechen.

Soweit zwei separate Mietverhältnissen vorliegen, kann eine Abmahnung bezüglich einer Wohnung nicht als Abmahnung die andere Wohnung betreffend, gewertet werden (IBRRS 2020, 2327; BGB § 306 Abs. 2, § 307 Abs. 1, §§ 543551556, LG Mannheim, Urteil vom 08.07.2020 – 4 S 76/19 11 C; vorhergehend: AG Mannheim, 23.10.2019 – Az. 11 C 2013/19

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei Airbnb-Vermietungen  0

Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur wiederholten kurzfristigen Untervermietung.

Nachdem bei Airbnb- Vermietungen auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. Insoweit wirkt der Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend.

Eine Mieterhöhung, die nach bereits erfolgter Kündigung erstellt wird, ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags einzustufen, mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet wird ( IBRRS 2020, 1947; BGB §§ 140543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 543 Abs. 3, §§ 558 ff. ; AG München, Beschluss vom 27.05.2020 – 473 C 20883/19

Keine Kündigung im Bauvertragsrecht ohne Abmahnung  0

Die Kündigungstatbestände der VOB/B enthalten keine abschließende Regelung. Über die in den §§ 8 und 9 VOB/B geregelten Fälle hinaus können beide Vertragsparteien den Bauvertrag kündigen, falls aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des anderen Vertragspartners der Vertragszweck derart gefährdet ist, dass der vertragstreuen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist.

Die Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn der andere Vertragsteil nachdrücklich und unmissverständlich auf die Folgen einer weiteren Nichterfüllung der Vertragspflichten hingewiesen worden ist.

Einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung bzw. einer Abmahnung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn entweder eine solche Nachfristsetzung bzw. Androhung von vornherein keinen Erfolg verspricht, oder sich das Verhalten des Kündigungsgegners als eine besonders schwere Vertragsverletzung darstellt, die es dem Kündigenden unzumutbar macht, noch weiterhin mit dem Partner im Vertrag zu bleiben, bzw. den Ablauf einer durch die Abmahnung eröffneten, weiteren, Zeitspanne abzuwarten.

Eine unberechtigte Verweigerung des Ausgleichs von Abschlagsrechnungen kann einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.

Ist aber nur ein geringer Betrag zur Zahlung offen, ist der Auftragnehmer gehalten, sich vor einer fristlosen Kündigung um eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts zu bemühen (IBRRS 2020, 0332; GB § 648a; VOB/B § 2 Abs. 5, 6, §§ 8914 Nr. 2 Satz 2; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2017 – 10 U 70/16;
vorhergehend: LG Heilbronn, 12.05.2016 – 21 O 93/08 KfH
nachfolgend: BGH, Beschluss vom 24.07.2019 – VII ZR 53/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Fristlose Wohnungskündigung aufgrund Drogenhandels  0

Missbraucht der Sohn der Mieter die Mietwohnung als sog. Bunkerwohnung, um aus dieser heraus Handel mit Betäubungsmittel zu betreiben, was Auswirkungen auf die gesamte umliegende Nachbarschaft hat, kann den Mietern fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden (IBRRS 2020, 0164; BGB §§ 278543 Abs. 1 Satz 1, § 569; ZPO §§ 286522 Abs. 2 Satz 1).

Die Mieter müssen sich das Handeln ihres Sohnes zurechnen lassen.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2019 – 2-11 S 64/19
vorhergehend: AG Frankfurt/Main, 08.03.2019 – 33 C 2862/18

Ordentliche Kündigung des Mieters, wenn bei einer Party Gegenstände vom Balkon geworfen werden  0

Der Vermieter kann ordentlich kündigen, wenn der Mieter ein Fest mit nächtlicher Ruhestörung begeht, bei dem auch Gegenstände vom Balkon geworfen werden. Voraussetzung ist, dass der Mieter bereits wegen nächtlicher Ruhestörung abgemahnt ist (IBRRS 2019, 3945; BGB § 546 Abs. 1, § 573 Abs. 1; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 14.03.2019 – 713 C 270/18).

Bei dringendem Verdacht auf Schwarzarbeit kann der Auftraggeber kündigen  0

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein VOB- Bauvertrag gekündigt werden. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn es für den Auftraggeber aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, weiter am Vertrag festzuhalten und der Auftragnehmer entsprechend abgemahnt worden ist.

Ein dringender Verdacht auf Schwarzarbeit und ein Verstoß gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz, welchem der Auftragnehmer auch auf Abmahnung hin nicht etwa dadurch widerspricht, dass dieser die notwendigen Unterlagen vorlegt, berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund (IBRRS 2019, 1295;
BGB §§ 314648a; VOB/B § 8 Abs. 3; LG Potsdam, Urteil vom 15.02.2019 – 6 O 352/13).

Keine Kündigung ohne Abmahnung bei Weitervermietung über „airbnb“  0

Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen rechtswidriger entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal, wie z. B. airbnb“, angebotenen Mietwohnung an Touristen setzt, genauso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung,voraus, dass der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat (BGB § 543 Abs. 3 Satz 2, § 546 Abs. 1; LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 – 67 S 154/16).