Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Unser Beratungsangebot richtet sich an:

Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Architekten, Vertriebe und Makler, Bauträger, Immobilienkäufer und selbstverständlich an Mieter. Die Vielfalt der mit diesem Rechtsgebiet zusammenhängenden Fragestellungen erlaubt nachfolgend nur einen Auszug unserer Beratungsschwerpunkte:

  • Bauvertragsrecht:
    Beratung bei der Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art.
  • + Vertretung privater Bauherren, Unternehmer, Architekten, Ingenieure, Werkunternehmer
    und aller anderen am Bau Beteiligter+ Juristische Beratung von Bauprojekten ab Auftragsvergabe, über die Abnahme bis zur
    Geltendmachung der Vergütungs- und der Realisierung von Mängelansprüchen.

    + Beratung bei der Vertragsgestaltung

    + Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers

    + Durchsetzung von Mängelansprüchen des Auftraggebers

    + Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen

  • Immobilienkaufrecht:
    Gestaltung von Kaufverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
    aus Kaufverträgen (z.B. Mängelgewährleistung)
  • Maklerrecht
  • Mietvertragsrecht:
    Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag, z.B. Mieterhöhungen, Kündigungen, Schadensersatzforderungen etc.
  • Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Ingenieur- und Architektenrecht

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