Kostenvorschuss bei Bauvertrag nach BGB wegen Mängeln schon vor Abnahme?  0

Stellt der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert, kann schon vor Abnahme der Werkleistung Kostenvorschuss verlangt werden (BGB §§ 634, 637, 640OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 – 7 U 164/15 (nicht rechtskräftig); vorhergehend: LG Lüneburg, 05.10.2015 – 5 O 245/10).

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