Keine Teilabnahme nach Leistungsphase 8 bei Vertrag über Vollarchitektur  0

Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Pflicht des Auftraggebers zur Teilabnahme nach Leistungsphase 8, wenn der Architekt auch mit der Leistungsphase 9 beauftragt ist.

 

Sind die Leistungen des Architekten mangelhaft, kommt auch keine konkludente Abnahme nach der Leistungsphase 8 in Betracht (OLG München, Urteil vom 10.02.2015 – 9 U 2225/14 Bau).

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