Kauf- oder Werkvertrag bei Planung, Lieferung und Montage von Pneumatikzylindern?  0

Soll der Auftragnehmer neben der Anlieferung von diesem herzustellenden Pneumatikzylindern, auch umfangreiche Planungs-, Konstruktions-, Anpassungs- und Montageleistungen erbringen, auf die mehr als zwei Drittel der vereinbarten Gesamtvergütung entfallen, liegt ein Werk- anstatt eines Werklieferungs- oder Kaufvertrages vor.

 

Kaufvertragliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bestehen im Werkvertragsrecht für den Auftraggeber nicht (BGB §§ 346, 631, 634 Nr. 3, § 651; HGB §§ 377, 381 Abs. 2OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2013 – 25 U 166/12; vorhergehend: LG Kassel, 15.08.2012 – 6 O 2027/10; nachfolgend:BGH, 10.02.2016 – VII ZR 304/13 (NZB zurückgewiesen))

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