Familienrecht

Hier kann auf langjährige Praxiserfahrung in den „klassischen“ Bereichen wie Scheidung und Unterhalt zurückgegriffen werden. Ebenso werden neue Fragestellungen aus den Bereichen der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Eltern oder Schwiegereltern beantwortet.

Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen familienrechtlichen Fragen, bei Eheschließung, Trennung, Scheidung und in Unterhaltsfragen.

 

Bekanntermaßen ist das Familienrecht von Emotionen geprägt, in dem ein gemeinsames außergerichtliches Gespräch oft mehr bewirken kann, als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Sind die Fronten verhärtet, lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht vermeiden. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei eine effiziente – am Mandanteninteresse orientierte  – Lösung herbeizuführen.

 

Die Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit liegen dabei auf folgenden Gebieten:

 

  • Adoption
  • Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und die Zeit nach der Scheidung
  • Elternunterhalt
  • Fragestellungen des Erb- und des Steuerrechts
  • Kindesunterhalt
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Trennung und Scheidung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung (Zugewinnausgleich)
  • Vertragsgestaltung (Eheverträge und Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen)

Comments are closed.