Bucht der Verwalter regelmäßig Geld für private Zwecke ab, handelt es sich um gewerbsmäßige Untreue  0

Bucht der Verwalter über Jahre Geld der Wohnungseigentümergemeinschaft für private Zwecke ab, macht er sich wegen gewerbsmäßiger Untreue strafbar (AG Öhringen, Urteil vom 26.11.2015 – 3 Ls 52 Js 33474/14).

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