Bei ungültigem Sonderumlagebeschluss hat ehemaliger Eigentümer Rückforderungsanspruch  0

Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses hat der mittlerweile ausgeschiedene Wohnungseigentümer einen Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer ist hierfür nicht erforderlich (IBRRS 2019, 0888; BGB § 812; WEG § 23 Abs. 4, § 28; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2019 – 2-13 S 135/18 (nicht rechtskräftig); vorhergehend: AG Friedberg, 04.07.2018 – 2 C 383/18).

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