Bei einem Immobiliendarlehensvertrag ist Widerruf trotz fristverkürzender Klausel wirksam.  0

Im Immobiliendarlehensvertrag ist eine AGB- Klausel, die die Regelung des § 193 BGB bezogen auf das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen abbedingt, unwirksam (IBRRS 2018, 1708; BGB §§ 19330748; LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017 – 10 O 143/17).

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