Anspruch auf Maklerprovision im Erfolgsfall bei Übergabe von fremdem Exposé?  0

Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, macht damit grundsätzlich deutlich, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision verdienen will.

 

Will der Makler auch für Objekte eine Provision abrechnen, die ihm durch einen dritten Makler bekannt gemacht worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen (BGB § 652; BGH, Urteil vom 17.12.2015 – I ZR 172/14; vorhergehend: KG, 06.03.2014 – 10 U 148/13; LG Berlin, 05.09.2013 – 12 O 46/13).

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